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   OVG Sachsen, 10.05.2022 - 3 B 100/22   

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https://dejure.org/2022,13948
OVG Sachsen, 10.05.2022 - 3 B 100/22 (https://dejure.org/2022,13948)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.05.2022 - 3 B 100/22 (https://dejure.org/2022,13948)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. Mai 2022 - 3 B 100/22 (https://dejure.org/2022,13948)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    IfSG § 22a Abs. 2, VwGO § 123
    Genesenenstatus; einrichtungsbezogene Impfpflicht; keine evidente Verfassungswidrigkeit; offene Erfolgsaussichten; schwere und irreversible Nachteile

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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.05.2022 - 3 B 100/22
    Zudem kommt dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (BVerfG, Beschl. v. 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. -, juris Rn. 185).

    Sind wegen Unwägbarkeiten der wissenschaftlichen Erkenntnislage die Möglichkeiten des Gesetzgebers begrenzt, sich ein hinreichend sicheres Bild zu machen, genügt es daher, wenn er sich an einer sachgerechten und vertretbaren Beurteilung der ihm verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten orientiert (BVerfG, Beschl. v. 19. November 2021, a. a. O. Rn. 171).

  • BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der einrichtungs- und

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.05.2022 - 3 B 100/22
    Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, sind grundsätzlich nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen (BVerfG, Beschl. v. 10. Februar 2022 - 1 BvR 2649/21 - im Verfahren zur Außervollzugsetzung der "einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht" nach § 20a IfSG).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2022 - 1 S 690/22

    Corona-Krise; einstweiliger Rechtsschutz; Ausstellung eines Genesenennachweises

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.05.2022 - 3 B 100/22
    Selbst wenn man davon ausginge, dass die Frage der Verfassungswidrigkeit des § 22a Abs. 2 Nr. 2 IfSG eine schwierige Rechtsfrage darstellt, die im vorliegenden Eilverfahren keiner abschließenden Klärung zugänglich ist (so VGH BW, Beschl. v. 6. April 2022 - 1 S 690/22 -, juris Rn. 50), ergibt sich hieraus nichts zugunsten der Antragstellerin.
  • BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17

    Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.05.2022 - 3 B 100/22
    Wirkt eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft ein und entwertet damit zugleich die betroffene Rechtsposition, handelt es sich um eine sog. unechte Rückwirkung (BVerfG, Beschl. v. 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17, 1 BvR 2190/17 -, juris Rn. 130).
  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.05.2022 - 3 B 100/22
    Dieser Einschätzungsspielraum besteht aufgrund des nach wie vor anhaltenden Diskurses im fachwissenschaftlichen Bereich auch in tatsächlicher Hinsicht (BVerfG, Beschl. v. 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.05.2022 - 3 B 100/22
    Da für eine Entscheidung hierüber grundsätzlich das Bundesverfassungsgericht zuständig ist (Art. 100 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 GG), muss die Nichtanwendung eines formellen Gesetzes im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Ausnahme und auf Fälle evidenter Verfassungswidrigkeit beschränkt bleiben (BVerfG, Beschl. v. 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91 -, juris Rn. 29).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2022 - 9 S 5.22

    Genesenennachweis; Verordnung; Begriffsbestimmung; Rechtsverhältnis;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.05.2022 - 3 B 100/22
    Der Antragsgegner sei auch passivlegitimiert, da eine entsprechende Feststellungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland als Normgeberin nach einer Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 1. März 2022 (- OVG 9 S 5/22 -) keine Aussicht auf Erfolg habe.
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2022 - 14 ME 180/22

    Anordnungsgrund; Genesen; Genesenenstatus; RKI

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.05.2022 - 3 B 100/22
    Eine unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung des vollständigen Schutzes zugunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den demokratisch gewählten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen in seiner Gestaltungsbefugnis lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung, z. B. im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse, in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (NdsOVG, Beschl. v. 6. April 2022 - 14 ME 180/22 -, juris Rn. 37 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 12.01.2021 - 6 B 266/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Gewährung einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.05.2022 - 3 B 100/22
    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung ausnahmsweise auch eine Entscheidung, die die Hauptsache faktisch vorwegnimmt, dann gerechtfertigt, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) notwendig ist, insbesondere wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile für den Antragsteller entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12. Januar 2021 - 6 B 266/20 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • VG Würzburg, 20.09.2022 - W 8 K 22.418

    Corona, Klage gegen Verkürzung des Genesenenstatus, Aufrechterhaltung der Klage

    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen insoweit weiterhin nicht (vgl. zum Ganzen VG Würzburg, U.v. 6.5.2022 - W 8 K 22.107 - juris Rn. 42 sowie NdsOVG, B.v. 8.9.2022 - 14 ME 297/22 - juris Rn. 13 ff.; B.v. 6.4.2022 - 14 ME 180/22 - juris Rn. 28 ff.; SächsOVG, B.v. 25.4.2022 - 3 B 162/22 - juris Rn. 17 ff.; B.v. 10.5.2022 - 3 B 100/22 - juris Rn. 15 ff.; OVG NRW, B.v. 10.5.2022 - 13 B 488/22 - juris Rn. 13 ff., 21 ff.; BayVGH, B.v. 20.4.2022 - 20 CE 22.646 - BeckRS 2022, 8047 Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 22.05.2023 - 3 D 7/23

    Anordnungsgrund; Abschiebung

    Auch unter Berücksichtigung der mit den Beschwerden vorgetragenen Gründe und nach nochmaliger Prüfung der Sach- und Rechtslage ergibt sich nicht, dass zum maßgeblichen Zeitpunkt, dem Eintritt der Bewilligungsreife am... März 2023 mit Einreichung der ausgefüllten Prozesskostenhilfeunterlagen bei Gericht, ein Anordnungsgrund, mithin die besondere Eilbedürftigkeit der begehrten Entscheidung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. Mai 2022 - 3 B 100/22 -, juris Rn. 8 m. w. N.) gegeben war.15 Das Verwaltungsgericht hat zutreffend auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden vom 19. Oktober 2022 und die hier gemachten Ausführungen zu dem Rechtsschutzbedürfnis im Hinblick auf den dort gestellten Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO abgestellt.
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